BGH-Urteil: Warum dein Online-Coaching jetzt Fernunterricht ist – und was das für dich bedeutet

„Ich habe mein Masterstudium absolviert, weil ich im Coaching ein starkes Format sah.“
So beginnt meine Geschichte – und vielleicht auch deine. Doch seit dem 12. Juni 2025 steht die Branche unter Strom. Mit Az. III ZR 109/24 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Online-Coachings, die systematisch Wissen vermitteln, sind Fernunterricht – und unterliegen dem FernUSG. Was bedeutet das BGH-Urteil für Coaches, Führungskräfte und Kund:innen? Coaching zwischen beruflicher Selbstverwirklichung und qualifizierter Professionalität.
Was hat der BGH entschieden? Die drei Kernaussagen des Urteils
1. Systematische Wissensvermittlung = Fernunterricht
Wenn über Videos, Aufgaben und Feedback systematisch Wissen vermittelt wird, liegt Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) vor – unabhängig vom Begriff.
Das bedeutet: Auch ein „Online-Coaching“ kann rechtlich ein Fernlehrgang sein.
2. Schutz gilt auch für Unternehmer:innen
Bisher galt das FernUSG vor allem im Verbraucherschutz. Doch der BGH-Urteil zu Online-Coaching macht klar: Auch Unternehmer:innen, die solche Angebote buchen, genießen Schutz.
Das ist ein Paradigmenwechsel: Selbst wer „geschäftlich“ investiert, darf nicht übervorteilt werden.
3. Ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag nichtig
Fehlt die behördliche Genehmigung durch die ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht), ist der Vertrag automatisch nichtig – so das BGH-Urteil Online-Coaching.
Die Folge:
- Kein Anspruch auf Zahlung – auch nicht anteilig.
- Bereits gezahltes Geld kann zurückgefordert werden (§ 812 BGB).
Die Doppelte Wirklichkeit des Coaching-Marktes
Jede*r darf sich Coach nennen – egal mit welcher Ausbildung, egal mit welcher Ethik.
Dieses Urteil zeigt: Die Grenze zwischen Begleitung und Ausbildung verschwimmt – und damit auch die Verantwortung.
Der BGH schließt keine Berufe – er stellt eine Frage:
Wo endet Freiheit – und wo beginnt Verantwortung?
Die Freiheit des Berufs – und ihre Grenzen
Ich verstehe die Sehnsucht nach Freiheit. Der nicht geschützte Begriff „Coach“ hat Raum geschaffen – für Quereinsteiger:innen, für kreative Ansätze, für Menschen, die sich selbst verwirklichen wollen.
Und das ist gut so.
Aber Freiheit ohne Verantwortung kann zur Gefahr werden.
Für die, die investieren.
Für die, die vertrauen.
Für die, die sich verletzlich zeigen.
Das BGH-Urteil ist kein Angriff auf die Freiheit – es ist ein Spiegel.
Ein Spiegel, der zeigt: Wo Systematik ist, braucht es auch Sicherheit.
Ein neuer Ethos – ohne Pathos
Ich möchte ein Coaching, das klar, kompetent und verantwortlich arbeitet. Keine Show, sondern Substanz.
Drei einfache Regeln reichen:
- Transparenz
Wir sagen offen, was wir tun – und was nicht. Coach, Trainer, Mentor? Das steht auf dem Etikett. - Qualität
Weiterbildung und Supervision sind Teil des Jobs, nicht der Werbung. - Selbstverpflichtung
Wir legen unsere Standards selbst fest – und halten sie ein. Kein Gesetz nötig.
Fazit
Das BGH-Urteil ist kein Ende, sondern eine Einladung. Eine Einladung, echte Professionalität zu leben und Authentizität über Inszenierung zu stellen. Denn in Zukunft gewinnen nicht die Lautesten, sondern die Glaubwürdigsten.
Was ist deine Haltung zum Coaching?
Wie willst du Qualität sichtbar machen?
Ich freue mich auf den Austausch – oder auf ein Gespräch mit dir, wenn du deinen Weg im Coaching reflektieren möchtest.